Schwule und Lesben können heute in Deutschland und vielen anderen Ländern offen leben. Doch der Weg zu mehr Respekt war lang. Und er ist noch nicht vorbei. Weltweit werden Homosexuelle noch immer diskriminiert. In einigen Staaten wird Schwul-Sein sogar mit dem Tod bestraft.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat 2013 den Bericht "Diskriminierung im Bildungsbereich und Arbeitsleben" vorgestellt.[1] Ergebnis: Das Risiko, an Schulen diskriminiert zu werden, ist beträchtlich.[2] Seit der Veröffentlichung des Berichts hat sich in Deutschland einiges getan. Ein ermutigendes Zeichen sind etwa die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz der Länder zur "Interkulturellen Bildung und Erziehung in der Schule" vom Dezember 2013.[3] Darin heißt es, dass Schulen aktiv gegen die Diskriminierung einzelner Personen und Personengruppen eintreten und strukturelle Diskriminierungen abbauen sollen. Im März 2015 unterzeichnete die Schulministerin von Nordrhein-Westfalen in ihrer Funktion als Bundesratsbeauftragte zusammen mit ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen in Paris eine Erklärung zur Bekämpfung von Intoleranz, Diskriminierung und Radikalisierung in der Schule.[4] Darüber hinaus haben sich auf zivilgesellschaftlicher Ebene neue Netzwerke und Projekte etabliert, die sich mit unterschiedlichen Facetten von Diskriminierung an der Schule auseinandersetzen.[5]
Spricht man aber mit Schülerinnen, Schülern und Eltern über Diskriminierung, so scheint das Thema in der Praxis – trotz all dieser Bemühungen – noch kaum an den Schulen angekommen zu sein. Weiterhin erreichen die ADS sowie andere staatliche und nichtstaatliche Antidiskriminierungsberatungen eine Vielzahl von Beschwerden zu Diskriminierung im Schulleben.
Jura-Professor Christian Winterhoff findet die Erziehung zur LGBTI-Akzeptanz grundgesetzwidrig – in letzter Minute zog die Jamaika-Koalition in Kiel ihren Wahlvorschlag zurück.
Nur wenige Tage vor der Abstimmung im Kieler Landtag haben CDU, Grüne, FDP und SSW ihren Vorschlag, den Hamburger Jura-Professor Christian Winterhoff zum stellvertretenden Landesverfassungsrichter zu wählen, zurückgezogen. Dies berichteten die "Lübecker Nachrichten".
Grund ist u.a. die Nähe des Juristen zum AfD-nahen Verein Echte Toleranz e.V., der seit Jahren Stimmung gegen LGBTI-Rechte macht. So hatte Winterhoff in einem Gutachten für den Verein die Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Schule für grundgesetzwidrig erklärt (queer.de berichtete). "Es ist mit der dem Staat obliegenden Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht unvereinbar und verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden", heißt es darin.
Mit Winterhoff-Gutachten gegen CDU-Bildungsministerin
Der Rechtsanwalt hält es auch für verfassungswidrig, wenn junge LGBTI vom Netzwerk SCHLAU in den Schulen über ihr Leben sprechen. Mit dem Winterhoff-Gutachten versucht der Verein Echte Toleranz seit dem Amtsantritt der Jamaika-Koalition in Kiel, vor allem Bildungsministerin Karin Prien unter Druck zu setzen. Die CDU-Politikerin hatte nach einer neunmonatigen Prüfung die SCHLAU-Besuche in Schulklassen für verfassungs- und schulgesetzgemäß erklärt. Auch die AfD kämpft mit Bezug auf das Gutachten gegen die Aufklärung an; der Vorsitzende von Echte Toleranz arbeitet inzwischen als Pressesprecher der Landtagsfraktion. …