bbz 12 / 2018: Gewerkschaftliches Engagement lohnt sich
Sich gegen die Diskriminierung von weiblicher und männlicher Homosexualität einzusetzen – so lautete das Ziel der AG Schwule Lehrer bei ihrer Gründung. Was hat sich in 40 Jahren getan?
von Ulf Höpfner und Detlef Mücke
Die »AG homosexuelle Lehrer« war bei ihrer Gründung vor 40 Jahren die er-ste ihrer Art in ganz Deutschland. Im Oktober 1980 erreichte sie einen bundesweit wegweisenden Beschluss des Gewerkschaftstages der GEW. Wir haben uns unsere Forderungen von damals noch einmal genauer angeschaut.
Der Beschluss war in drei Teile gegliedert: Der Teil A sollte das Selbstverständnis der GEW bezüglich der damals noch sehr stark umstrittenen Akzeptanz von Homosexualität und natürlich erst recht von homosexuellen Lehrkräften klären. Viele Menschen damals, auch Kolleg*innen, gingen wie selbstverständlich davon aus, dass einvernehmliche Homosexualität von Erwachsenen krankhaft sei. Die Weltgesundheitsorganisation strich »Homosexualität« erst 1992 als Krankheit. Strafrechtliche Relevanz hatte sie in eingeschränkter Form immer noch bis 1994. Der Kontakt von Homosexuellen mit Kindern und Jugendlichen, erst recht in der Schule, war hochgradig vorurteilsbelastet. In diesem Klima sollte für die GEW ab sofort gelten: »Die GEW sieht es als ihre Aufgabe an, sich für den Abbau der bestehenden Diskriminierung von weiblicher und männlicher Homosexualität und von lesbischen Frauen und homosexuellen Männern im Erziehungsbereich einzusetzen.« Von dieser grundsätzlichen Feststellung hingen alle weiteren Detailforderungen ab. …
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von Ulf Höpfner und Detlef Mücke
Die »AG homosexuelle Lehrer« war bei ihrer Gründung vor 40 Jahren die er-ste ihrer Art in ganz Deutschland. Im Oktober 1980 erreichte sie einen bundesweit wegweisenden Beschluss des Gewerkschaftstages der GEW. Wir haben uns unsere Forderungen von damals noch einmal genauer angeschaut.
Der Beschluss war in drei Teile gegliedert: Der Teil A sollte das Selbstverständnis der GEW bezüglich der damals noch sehr stark umstrittenen Akzeptanz von Homosexualität und natürlich erst recht von homosexuellen Lehrkräften klären. Viele Menschen damals, auch Kolleg*innen, gingen wie selbstverständlich davon aus, dass einvernehmliche Homosexualität von Erwachsenen krankhaft sei. Die Weltgesundheitsorganisation strich »Homosexualität« erst 1992 als Krankheit. Strafrechtliche Relevanz hatte sie in eingeschränkter Form immer noch bis 1994. Der Kontakt von Homosexuellen mit Kindern und Jugendlichen, erst recht in der Schule, war hochgradig vorurteilsbelastet. In diesem Klima sollte für die GEW ab sofort gelten: »Die GEW sieht es als ihre Aufgabe an, sich für den Abbau der bestehenden Diskriminierung von weiblicher und männlicher Homosexualität und von lesbischen Frauen und homosexuellen Männern im Erziehungsbereich einzusetzen.« Von dieser grundsätzlichen Feststellung hingen alle weiteren Detailforderungen ab. …
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