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bbz 12 / 2018: Outen Sie sich nicht an unserer Schule!

Warum es die AG Schwule Lehrer immer noch braucht

von Alexander Lotz

Seit Oktober des letzten Jahres können gleichgeschlechtliche Paare genau wie heterosexuelle eine Ehe schließen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 darf niemand auf Grund der sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz diskriminiert werden. In den Richtlinien zur Sexualerziehung in der Berliner Schule von 2001 ist davon die Rede, dass offen lesbische und schwule Lehrkräfte Vorbildcharakter haben. Und auch im neuen Rahmenlehrplan für die Berliner Schule steht, dass Akzeptanz sexueller Vielfalt ein wichtiges Ziel im Kompetenzerwerb im Rahmen der fächerübergreifenden Themen darstellt. Die Situation und die Arbeitsbedingungen von schwulen Lehrkräften in den vergangenen 40 Jahren haben sich erheblich verbessert. Warum gibt es dann immer noch eine AG Schwule Lehrer in der GEW BERLIN?

Die AG Schwule Lehrer hat seit jeher im Kern drei Funktionen: Es geht um Gewerkschaftsarbeit, um bildungspolitisches Engagement und darum, sich gegenseitig auf einer sehr persönlichen Ebene auszutauschen und zu stützen.

Diskriminierung ist noch immer aktuell

Ein wesentlicher Teil der Arbeit einer Gewerkschaft ist es, sich für gute Arbeitsbedingungen einzusetzen. Dazu gehört es eben auch, dass Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass dort niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt wird. Durch das AGG ist dies gesetzlich verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Kolleg*innen wegen ihrer vermuteten oder offen gelebten sexuellen Orientierung Benachteiligungen erfahren. Sie werden unter Druck gesetzt oder ihnen wird vorgeschrieben, wie sie damit in Schule und Unterricht umzugehen haben. Da ist beispielsweise die Schulleiterin, die den Kollegen, den sie einstellen möchte, unter Tränen auffordert, es »soft anzugehen«, weil sie von homophoben Einstellungen unter den Schüler*innen ausgeht. Da ist eine weitere Schulleiterin, die dem neuen Kollegen an einer Brennpunktschule davon abrät, sich zu outen, weil sie ebenfalls davon ausgeht, dass negative Reaktio-nen durch die Schüler*innen zu befürchten sind. Da ist der Vater, der über den offen schwulen Kollegen gegenüber der Schulleitung äußert, wie diese »so jemanden« einstellen könne. Und da ist der Schulrat, der den schwulen Kollegen in der Probezeit auffordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der er sich verpflichtet, sich nie wieder in einem sozialen Dating-Netzwerk anzumelden. …

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