Ist das noch zeitgemäß? In MekleNDR vom 10. 10. 2017: Gleichstellung in MV bleibt Frauensache
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat am Vormittag die Klage eines Landesbeamten gegen das Landes-Gleichstellungsgesetz abgewiesen. Der Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten kritisierte, dass nur weibliche Beschäftigte eine Gleichstellungsbeauftragte wählen und für diese Position kandidieren dürfen. Dies verstößt nach Ansicht der Richter nicht gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung, die die Gleichstellung von Mann und Frau garantieren sollen. Die Richter bestätigten das Gesetz mit ihrem Urteil als verfassungskonform.
Gleichstellung zur Förderung von Frauen
Damit bleibt das Landes-Gleichstellungsgesetz wie es ist: Männer dürfen auch künftig nicht Gleichstellungsbeauftragte werden. Landtag und Landesregierung hielten die Verfassungsbeschwerde bereits im Vorfeld für unzulässig und unbegründet. Die Wahlrechtsbeschränkungen für Männer seien gerechtfertigt, da Frauen immer noch strukturell benachteiligt seien, hieß es. Das Gericht folgte dieser Ansicht: Es sei ein Frauenförderungsgesetz. …
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Gleichstellung zur Förderung von Frauen
Damit bleibt das Landes-Gleichstellungsgesetz wie es ist: Männer dürfen auch künftig nicht Gleichstellungsbeauftragte werden. Landtag und Landesregierung hielten die Verfassungsbeschwerde bereits im Vorfeld für unzulässig und unbegründet. Die Wahlrechtsbeschränkungen für Männer seien gerechtfertigt, da Frauen immer noch strukturell benachteiligt seien, hieß es. Das Gericht folgte dieser Ansicht: Es sei ein Frauenförderungsgesetz. …
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