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Spiegel Online vom 26.09.2018: Katholisches Gymnasium: Homosexueller Lehrer erhält keinen Arbeitsvertrag

Ein katholisches Gymnasium in NRW zog einen Arbeitsvertrag zurück, weil der Lehrer seinen Lebensgefährten heiraten will. Die Einstellung des Lehrers stimme "nicht mit den Vorstellungen der katholischen Kirche von Ehe und Familie überein".

Ein Schulfest, in dieser Situation? Und dann auch noch unter dem Wochen vorher festgelegten Motto "Sag Ja zu Mariengarden"? Er habe, sagt Michael Brands, Schulleiter am katholischen Privatgymnasium Mariengarden in Borken, am vergangenen Samstag zunächst "ziemlich viele Bauchschmerzen" gehabt.
Der Grund: Ein paar Tage vorher war bekannt geworden, dass das Gymnasium den unterschriftsreifen Anstellungsvertrag für einen Englisch- und Biologie-Lehrer zurückgezogen hatte. Der Mann, der gerade sein Referendariat in Mariengarden beendet hat, ist homosexuell und hatte angekündigt, seinen Lebensgefährten heiraten zu wollen.
"Wir haben daraufhin schweren Herzens vom Vertragsangebot Abstand genommen", sagt Pater Christoph Heinemann auf Anfrage des SPIEGEL. Heinemann ist Sprecher des Oblatenordens in Mainz, der das Gymnasium in Borken betreibt: "Die persönliche Lebenseinstellung des Lehrers stimmt nicht mit den Vorstellungen der katholischen Kirche von Ehe und Familie überein."

"Wir wollten ihn gerne halten"

Der Mann sei "zweifellos ein guter Lehrer" und auch nicht wegen seiner Homosexualität abgelehnt worden, sondern "nur wegen seiner Hochzeitspläne". Er könne verstehen, sagt Heinemann, dass es an der Schule jetzt ein Gefühl der Enttäuschung gebe. …

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Selma liebt Sandra und Andrej ist anders – Fortbildung am 16.11.2018 in Esslingen

Die Vielfalt an sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten ist an Schulen oft ein Tabuthema. Gleichzeitig ist Schule ein wichtiger Lebensraum auch für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere (lsbttiq) Jugendliche. Wir beschäftigen uns am Internationalen Tag der Toleranz mit Erfahrungen, die lsbttiq Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Raum Stuttgart in Schulen gemacht haben. Dabei legen wir einen Fokus auf Schüler*innen mit Migrationshintergrund. Wir überlegen, wie lsbttiq Schüler*innen und Beschäftigte gestärkt werden können.

Als Beschäftigte haben wir Schulsozialarbeiter/innen und (sozial)pädagogische Fachkräfte ebenso im Blick, wie Lehrkräfte.

Die Fortbildung ist ein Kooperationsprojekt des AK Lesbenpolitik der GEW mit der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg (TGBW).

Link zum Projekt

Termin: 16.11.2018, 09:00 - 15:30 Uhr

Veranstaltungsort:
LAK Esslingen
Steinbeisstr. 1
73730 Esslingen

Teilnahmebeitrag: kostenlos; nur für GEW-Mitglieder

Anmeldeschluss: 09.11.2018

Ansprechpartnerin:Monika Dehmelt ,Tagungsmanagement,Telefon: 0711 210 30 26,E-Mail: monika.dehmelt(at)gew-bw(dot)de


Anmeldung

Pressespiegel zu "Gemeinsam Vielfalt leben" – Kundgebung am 14.09.2018 auf dem Kalrsplatz Stuttgart

Stuttgarter Nachrichten vom 12.09.2018: „Demo für alle“ in Stuttgart: Aktivistin meint: „Homo-Sex ist nicht gesund“

Mit provozierenden Thesen zur Homosexualität hat sich das Aktionsbündnis „Demo für alle“ viele Feinde geschaffen. Wir sprachen mit der Anführerin des Aktionsbündnisses, Hedwig von Beverfoerde, über ihre Sicht der Dinge und den bevorstehenden Auftritt des Bündnisses am Freitag in Stuttgart.
von Rainer Wehaus

Die Frage, wie Kinder in der Schule über Sex aufgeklärt werden sollen, erhitzt weiter die Gemüter. An diesem Freitag (14. September) will das Aktionsbündnis „Demo für alle“ von 15 Uhr an auf dem Stuttgarter Marktplatz vom Land erneut mehr Zurückhaltung in dieser Frage fordern – insbesondere bei homosexuellen Praktiken. „Wir wehren uns dagegen, diese Sexualpraktiken in der Schule als gleichwertig mit dem Akt zwischen Mann und Frau in der Ehe darzustellen“, sagte die Anführerin des Bündnisses, Hedwig von Beverfoerde, den „Stuttgarter Nachrichten“. Das entspreche nicht den Werten, nach denen die Kinder auch laut der Landesverfassung und dem Schulgesetz erzogen werden sollten, meinte sie. „Das ist Indoktrination und das ist verboten.“

Eltern müssen informiert werden
Von Beverfoerde bezieht sich dabei auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977. Das höchste deutsche Gericht hatte nach langem Streit entschieden, dass der Staat an seinen Schulen die ihm anvertrauten Kinder auch ohne Zustimmung der Eltern sexuell aufklären dürfe. Allerdings müsse er dies, so der Tenor des Urteils, sehr zurückhaltend tun und insbesondere Indoktrination unterlassen. In erster Linie, so die Richter, sei die individuelle Sexualerziehung nämlich Sache der Eltern. Diese hätten daher auch Anspruch auf „rechtzeitige Information“ über den geplanten Inhalt der Sexualerziehung. In Baden-Württemberg wird dies den Schulen und Lehrern in einer Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben. …

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